Autor: Tobias Frambach
Mit Schreiben vom 02. Januar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den neuen Umwandlungssteuererlass zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht. Der Umwandlungssteuererlass ersetzt den bisherigen Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011.
Mit der neuen Fassung berücksichtigt die Finanzverwaltung ergangene Gesetzesänderungen und Rechtsprechung und aktualisiert. Wesentliche Änderungen wurden zu grenzüberschreitenden und ausländischen Umwandlungen mit Blick auf die Vergleichbarkeitsprüfung, die sachlichen und zeitlichen Anforderungen bei den Voraussetzungen an den Teilbetrieb, die Abbildung stiller Lasten bei Umwandlungsvorgängen sowie zur Zuordnung von Kosten zur Umwandlung.
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