Stand: Januar 2025
Von: Tobias Frambach
Einleitung
Steuern sind für viele Menschen ein komplexes Thema. Die Broschüre „Steuern von A–Z“ des Bundesfinanzministeriums gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Wir haben die Inhalte für Sie in einer leicht verständlichen Form zusammengefasst – alphabetisch sortiert und ohne Fachjargon.
Alphabetische Übersicht der Steuerarten
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer betrifft Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Zinsen oder Dividenden. Sie wird pauschal mit 25 % direkt von der Bank einbehalten. Damit ist die Steuer „abgegolten“, es sei denn, man hat einen Freistellungsauftrag oder nutzt die Günstigerprüfung.
Alkoholsteuer
Wer in Deutschland Alkohol herstellt oder importiert, muss Alkoholsteuer zahlen. Sie fällt z. B. bei Schnaps oder Spirituosen an – nicht aber bei Bier oder Wein, da diese eigene Steuerarten haben.
Alkopopsteuer
Zusätzlich zur Alkoholsteuer gibt es eine Sondersteuer auf „Alkopops“ (alkoholhaltige Mixgetränke). Sie soll Jugendliche schützen, da diese Getränke oft besonders süß und attraktiv sind.
Aufsichtsratsteuer
Aufsichtsratsmitglieder von Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Vergütung eine besondere Steuerregelung. Im Kern geht es darum, dass die Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten pauschal mit 30 % versteuert werden.
Einkommensteuer
Die bekannteste Steuer in Deutschland: Sie betrifft alle Einkünfte von Privatpersonen – ob Löhne, Gehälter, Renten, Gewinne oder Kapitalerträge. Durch Freibeträge und Werbungskosten wird nur das zu versteuern, was nach Abzügen übrigbleibt.
Energiesteuer
Sie wird auf Energieprodukte wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas erhoben. Ziel ist, Einnahmen für den Staat zu erzielen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu steuern.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss je nach Höhe und Verwandtschaftsgrad Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Es gibt aber hohe Freibeträge für enge Familienangehörige.
Glücksspielsteuer
Einnahmen aus Lotterien, Sportwetten und Spielbanken werden mit der Glücksspielsteuer belastet. Die Abgabe trifft in erster Linie die Anbieter, indirekt aber auch die Spieler.
Grundsteuer
Die Grundsteuer betrifft Grundstücke und Gebäude. Eigentümer zahlen sie jährlich an die Gemeinde. Sie richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.
Grunderwerbsteuer
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, zahlt Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland (meist 3,5–6,5 %). Sie fällt zusätzlich zum Kaufpreis an.
Hundesteuer
Eine klassische „örtliche Steuer“. Wer einen Hund hält, muss je nach Gemeinde Hundesteuer zahlen. Höhe und Regeln sind regional unterschiedlich. Ziel ist u. a., die Zahl der Hunde zu regulieren.
Kaffeesteuer
Ja, auch Kaffee ist in Deutschland steuerpflichtig. Besteuert werden Röstkaffee und löslicher Kaffee, nicht aber rohe Kaffeebohnen. Die Steuer gilt für Hersteller und Importeure.
Kapitalertragsteuer
Sie betrifft Einkünfte aus Kapitalanlagen, also z. B. Zinsen oder Dividenden. Praktisch wird sie zusammen mit der Abgeltungsteuer erhoben (25 % pauschal) und direkt von der Bank abgeführt.
Kirchensteuer
Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen zusätzlich zur Einkommensteuer Kirchensteuer. Sie beträgt in den meisten Bundesländern 8–9 % der Einkommensteuer.
Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)
Sie wird für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erhoben. Die Höhe richtet sich nach Hubraum, CO₂-Ausstoß und teilweise auch nach Gewicht. Ziel ist auch ein Anreiz für umweltfreundlichere Autos.
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs zahlen auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer. Der Satz liegt derzeit bei 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Lohnsteuer
Das ist eine „Vorauszahlung“ auf die Einkommensteuer. Arbeitgeber ziehen sie direkt vom Bruttolohn ab und führen sie ans Finanzamt ab. Bei der Steuererklärung wird sie dann mit der tatsächlichen Einkommensteuer verrechnet.
Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Eine der wichtigsten Steuern überhaupt: Sie wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Standard sind 19 %, für bestimmte Güter (z. B. Lebensmittel, Bücher) gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Für Unternehmer ist sie meist ein „Durchlaufposten“, für Verbraucher spürbar im Endpreis.
Mineralölsteuer (heute Energiesteuer)
Früher nannte man sie Mineralölsteuer, heute ist sie Teil der Energiesteuer. Sie betrifft Kraftstoffe wie Benzin und Diesel und soll neben Einnahmen auch Anreize zum Energiesparen setzen.
Schaumweinsteuer (Sektsteuer)
Auf Schaumwein (Sekt, Champagner usw.) fällt eine besondere Steuer an. Sie stammt ursprünglich aus der Kaiserzeit und besteht bis heute.
Solidaritätszuschlag
Obwohl „Zuschlag“ genannt, zählt er rechtlich zu den Steuern. Er beträgt 5,5 % der Einkommen- oder Körperschaftsteuer – wird aber nur noch von höheren Einkommen und Unternehmen gezahlt.
Spielbankabgabe
Ein Teil der Einnahmen von Spielbanken geht als Steuer an das Bundesland, in dem sie ansässig sind.
Stromsteuer
Sie wird auf den Verbrauch von elektrischem Strom erhoben. Ziel ist sowohl die Finanzierung des Staatshaushalts als auch ein Anreiz zu einem bewussten Energieverbrauch.
Tabaksteuer
Sie verteuert Zigaretten, Zigarren und andere Tabakwaren. Ziel: sowohl Einnahmen für den Staat als auch gesundheitspolitische Lenkung.
Versicherungssteuer
Wer eine Versicherung abschließt (z. B. Hausrat, Auto, Haftpflicht), zahlt zusätzlich Versicherungssteuer auf die Prämie. Ausgenommen sind u. a. Kranken- und Lebensversicherungen.
Vermögensteuer (derzeit ausgesetzt)
Sie war eine Steuer auf das Nettovermögen von Privatpersonen und Unternehmen. Seit 1997 wird sie nicht mehr erhoben, ist aber gesetzlich nicht abgeschafft.
Zinsabschlagsteuer (inzwischen aufgegangen in der Abgeltungsteuer)
Sie war eine Form der Steuer auf Kapitalerträge. Heute ist sie durch die Abgeltungsteuer ersetzt.
Zweitwohnungssteuer
Viele Städte erheben eine Abgabe auf eine zweite Wohnung am gleichen oder an einem anderen Wohnort. Damit soll u. a. verhindert werden, dass Wohnraum blockiert wird.
Fazit
Das deutsche Steuersystem kennt eine Vielzahl von Steuerarten – von alltäglichen wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer bis hin zu sehr speziellen Abgaben wie der Alkopopsteuer oder der Schaumweinsteuer. Manche Steuern erfüllen in erster Linie einen Fiskalzweck (Einnahmen für den Staat), andere verfolgen auch eine Lenkungsfunktion – zum Beispiel beim Energie- oder Tabakverbrauch.
Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ist es hilfreich, die wichtigsten Steuerarten zu kennen. Bei Detailfragen oder individuellen Fällen – etwa bei Erbschaften, Immobilienkäufen oder Unternehmensbesteuerung – empfiehlt es sich jedoch, frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Direkt zur Broschüre kommen Sie hier: