Neues BMF-Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen (§ 35c EStG) – Stand August 2025

Von: Tobias Frambach

Einleitung

Am 21. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen veröffentlicht. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Wohngebäuden mehr Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zu geben.

Geförderte Maßnahmen

Begünstigt sind unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Austausch von Fenstern und Außentüren,
  • Einbau moderner Heizungen und Lüftungsanlagen,
  • digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung,
  • Heizungsoptimierungen bei bestehenden Anlagen.

Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt:

  • Jahr 1 und 2: jeweils 7 % der Aufwendungen (max. 14.000 € pro Jahr),
  • Jahr 3: 6 % (max. 12.000 €).
    Insgesamt können bis zu 40.000 € pro Objekt geltend gemacht werden.

Zentrale Klarstellungen des BMF

Das Schreiben bringt wichtige Präzisierungen:

  • Eigentum: Begünstigt sind sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Eigentümer.
  • Nutzung: Voraussetzung ist die Selbstnutzung zu Wohnzwecken. Eine teilweise Begünstigung ist auch bei gemischter Nutzung oder unentgeltlicher Überlassung (z. B. an Angehörige) möglich.
  • Bescheinigungen: Ab 2025 ist ein einheitliches amtliches Musterformular verpflichtend. Dieses muss von einem Fachunternehmen oder einer nach § 88 GEG berechtigten Person ausgestellt werden.
  • Kombination mit Förderprogrammen: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um dieselben Maßnahmen handelt (z. B. § 35c EStG und KfW/BEG).

Handlungsempfehlungen für Eigentümer

  1. Frühzeitig planen: Für Maßnahmen ab 2025 muss zwingend das neue Musterformular verwendet werden. Frühzeitige Abstimmung mit Handwerkern oder Energieberatern ist sinnvoll.
  2. Dokumentation beachten: Rechnungen, Zahlungsnachweise und die fachliche Bescheinigung sind zwingende Nachweise für die steuerliche Anerkennung.
  3. Förderoptionen vergleichen: Ob die Steuerermäßigung oder eine direkte Zuschussförderung (z. B. KfW) günstiger ist, sollte individuell geprüft werden.
  4. Sonderfälle prüfen lassen: Bei gemischter Nutzung oder besonderen Eigentumsverhältnissen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.

Fazit

Das BMF-Schreiben vom 21. August 2025 sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die neuen Vorgaben frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um die maximale Steuerermäßigung zu nutzen.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier:

[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-08-21-einzelfragen-energetische-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2]

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