Einkommensteuer: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlungen im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Autor: Tobias Frambach

Mit Urteil vom 21. November 2024 (VI R 9/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten, welche nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen ist. Damit ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Darüber hinaus spricht sich der BFH auch für eine Verteilung anderer Zahlungen aus, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken.

Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 EStG kann der Steuerpflichtige sonstige berufliche Fahrten in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten berücksichtigen. Sofern der Steuerpflichtige keinen Fahrzeugaufwendungen nachweist, stehen dem Steuerpflichtigen pauschalierte Kilometersätze i.H.v. 0,30 EUR (§ 5 BRKG) zur Verfügung. Alternativ kann der Steuerpflichtige anhand von individuellen Kilometersätzen die gesamten Fahrzeugkosten berücksichtigen. Dabei sind die Fahrzeugkosten grundsätzlich nach dem Abflussprinzip zu berücksichtigen. Entgegen des Abflussprinzips sind jedoch Kosten, die sich wirtschaftlich auf die Dauer eines Leasingvertrages erstrecken, unabhängig vom Abflusszeitpunkt linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen. Dies gilt z.B. auch für einen weiteren Satz Reifen.

Direkt zum BFH-Urteil kommen Sie hier .

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