Autor: Tobias Frambach
Nach Urteil des Finanzgericht (FG) Niedersachen vom 11. Dezember 2024 (9 K 83/24) stellt die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlagen eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. Die Entscheidung des FG weicht von der Entscheidung des FG Nürnberg vom 19. September 2024 (4 K 1440/23) ab, nach der § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG ein Gewinnermittlungsverbot und keine bloße Befreiung von der Pflicht zur Gewinnermittlung enthält. Das FG Niedersachsen hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen zugelassen. Die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen X R 2/25.
Direkt zur Entscheidung kommen Sie hier:
FG Niedersachsen v. 11.12.2024 – 9 K 83/24