Abgabenordnung: Verlängerung der Bekanntgabefrist von drei auf vier Tage

Autor: Tobias Frambach

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an die Änderungen der §§ 122, 122a und 123 AO durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz wurde die gesetzliche Bekanntgabefiktion ab dem 01. Januar 2025 von drei auf vier Tage verlängert. Die Änderungen sind auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. 

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