Autor: Tobias Frambach
Die Rechengrößten zu den Sozialversicherungen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst, um die Stabilität der sozialen Absicherung zu gewährleisten. Dabei wurden die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01. Januar 2025 wie folgt angehoben:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Bundeseinheitliche Anhebung auf 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich steigen (2024: 69.300 Euro jährlich bzw. 5.775 Euro monatlich).
- Allgemeine Rentenversicherung: In den neuen Bundesländern erfolgt eine Erhöhung auf einheitlich 8.050 Euro monatlich (2024: neue Bundesländer: 7.450 Euro, alte Bundesländer: 7.550 Euro). In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro monatlich steigen (2024: neue Bundesländer: 9.200 Eur0, alte Bundesländer: 9.300 Euro).
- Arbeitslosenversicherung: siehe Allgemeine Rentenversicherung.