Einkommensteuer: Neue Betriebsausgabenpauschalen ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Autor: Tobias Frambach

Mit Schreiben vom 06. April 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Veranlagungszeiträume ab 2023 neue Betriebsausgabenpauschalen bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit bekanntgegeben.

Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit wird eine Betriebsausgabenpauschale i.H.v. 30 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 3.600 Euro gewährt. Bei wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Nebentätigkeiten, soweit es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die unter den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG fallen, beträgt die Betriebsausgabenpauschale 25 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 Euro jährlich. Der Höchstbetrag wird alle Nebentätigkeiten nur einmal gewährt.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier .

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