Autor: Tobias Frambach
Mit Schreiben vom 05. September 2024 gilt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die nachfolgende Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftliche Begriffe. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.
Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11. November 1974 (IV B 7 – S 1401 – 25/74, BStBl. I, 994).
Die Zusammenstellung umfasst (I.) Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich) sowie (II.) Allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe unter Berücksichtigung der Leitsätze für die Preiseermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) und der zwischenzeitlich hierzu ergangenen Änderungsverordnungen.
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