Autor: Tobias Frambach
Mit Schreiben vom 17. Februar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung veröffentlicht. Diese sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) für eine Außenprüfung beizufügen. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet werden. Wesentliche Inhalte betreffen:
- Beginn der Außenprüfung,
- Ablauf der Außenprüfung,
- Ergebnis der Außenprüfung,
- Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit und
- Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung
Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2013 (IV A 4 – S 0403/13/10001, DOK 2013/0958391, BStBl. I, 1264) und gilt ab dem 01. Januar 2025.
Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.