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Neues BMF-Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen (§ 35c EStG) – Stand August 2025

Von: Tobias Frambach Einleitung Am 21. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen veröffentlicht. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Wohngebäuden mehr Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zu geben. Geförderte Maßnahmen Begünstigt sind unter anderem: Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: Zentrale Klarstellungen des BMF Das Schreiben bringt wichtige Präzisierungen: Handlungsempfehlungen für Eigentümer Fazit Das BMF-Schreiben vom 21. August 2025 sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die neuen Vorgaben frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um die maximale Steuerermäßigung zu nutzen. Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-08-21-einzelfragen-energetische-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2]