2. Januar 2025

Aktuelles

Umwandlungssteuer: BMF-Schreiben veröffentlicht neuen Umwandlungssteuererlass

Autor: Tobias Frambach Mit Schreiben vom 02. Januar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den neuen Umwandlungssteuererlass zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht. Der Umwandlungssteuererlass ersetzt den bisherigen Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011. Mit der neuen Fassung berücksichtigt die Finanzverwaltung ergangene Gesetzesänderungen und Rechtsprechung und aktualisiert. Wesentliche Änderungen wurden zu grenzüberschreitenden und ausländischen Umwandlungen mit Blick auf die Vergleichbarkeitsprüfung, die sachlichen und zeitlichen Anforderungen bei den Voraussetzungen an den Teilbetrieb, die Abbildung stiller Lasten bei Umwandlungsvorgängen sowie zur Zuordnung von Kosten zur Umwandlung. Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.

Aktuelles

Erbschaftsteuer: Verwaltungsvermögenseigenschaft von am Bewertungsstichtag nicht vermieteten, sich noch im Zustand der Bebauung befindenden Grundstücken

Autor: Tobias Frambach Mit Urteil vom 14. November 2024 hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass Grundstücke mit zum Bewertungsstichtag im Bau befindlichen Gebäude trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG darstellen. Nach Ansicht des FG sind für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen die Verhältnisse am Stichtag der Entstehung der Steuer (Bewertungsstichtag) maßgebend. Auf eine beabsichtigte zukünftige Nutzungsüberlassung an Dritte kommt es nicht an. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut, der Gesetzessystematik sowie dem Normzweck. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Übertragung leerstehende Immobilien erst kurz vor der Übertragung nicht mehr und kurz danach wieder Dritten zur Nutzung überlassen wurde. Ebenso liege kein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vor, da das Bestreben, Steuern zu sparen bzw. den Tatbestand einer Steuerbefreiungsvorschrift zu verwirklichen, eine im Übrigen angemessene rechtliche Gestaltung nicht unangemessen macht.  Direkt zum FG-Urteil kommen Sie hier .

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